Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind bei allen Prüfungen zum Deutschen Sportabzeichen einzuhalten:
- Es werden nur Leistungen anerkannt, die explizit für das Deutsche Sportabzeichen erbracht wurden
- Wettkampfergebnisse werden nicht anerkannt
- Bei der Ableistung einer längeren Lauf- oder Schwimmstrecke darf nicht gleichzeitig eine kürzere Strecke mit einer Zwischenzeit gestoppt werden!
- Es sind die Leistungen in der Altersklasse abzulegen, die im Kalenderjahr erreicht wird
- Die Leistungen dürfen nicht auf einem Ergometer, Laufband o.ä. erbracht werden!
- Fahrräder mit Elektromotor („E-Bike“) sind verboten!
- Sicherheitsbestimmungen, besonders bei Wurf- oder Stoßdiziplinen, sind unbedingt einzuhalten!
- Beim Radfahren wird dringend empfohlen einen Helm zu tragen!
- Den Anweisungen der Prüfer ist Folge zu leisten. Der Prüfer entscheidet gem. den Prüfungsrichtlinien über die Durchführung und Zulässigkeit einer Prüfung